Gründung 1x1: Freiberufler und der Steuer-Dschungel
Ab wann zahle ich Steuern als Freiberufler?
Freiberufler profitieren von einer Gewerbesteuerbefreiung, bleiben jedoch einkommens- und umsatzsteuerpflichtig. Für die Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit beim Finanzamt nutze einfach den Online-Fragebogen zur steuerlichen Erfassung. Nach einer kurzen Prüfung durch das Finanzamt wird dir eine individuelle Steuernummer zugewiesen, welche du fortan bei allen steuerlichen Angelegenheiten und in Ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung angeben müssen. Bist du darüber hinaus auch international tätig, raten wir dir, eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu beantragen. Diese Nummer muss auf deiner Rechnungen und Ihrer Website angeführt werden.
Einkommensteuer
Selbständige Freiberufler müssen ihre Einnahmen versteuern, wobei bis zu einem jährlichen Grundfreibetrag von 10.347 € (Stand 2023) das Einkommen steuerfrei bleibt. Das Einkommen, das diesen Betrag überschreitet, wird dann in der jährlichen Einkommensteuererklärung angegeben und entsprechend versteuert. Eine doppelte Buchführung mit Bilanz-, Gewinn- und Verlustrechnung ist für Freiberufler nicht erforderlich. Stattdessen genügt dem Finanzamt eine einfache Gegenüberstellung der betrieblichen Einnahmen und Ausgaben, die als Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) bekannt ist.
Die Einkommensteuerzahlungen erfolgen vierteljährlich, damit die Belastung nicht am Ende des Jahres auf einmal anfällt. Mit der Einkommensteuererklärung wird dann die tatsächliche Steuerlast ermittelt. Je nachdem, ob du zu viel oder zu wenig gezahlt hast, erhältst du eine Rückzahlung oder musst eine Steuernachzahlung leisten. Es ist wichtig, einen klaren Überblick über die Einnahmen und Ausgaben zu behalten und die EÜR ordnungsgemäß zu führen,
Umsatzsteuer
Als Freiberufler bist du verpflichtet, auf deine im Inland erzielten Einnahmen Umsatzsteuer (USt) zu zahlen. Die Höhe der Umsatzsteuer hängt von der Art der erbrachten Leistung ab und beträgt entweder 19 % (Regelsteuersatz) oder 7 % (ermäßigter Steuersatz).
Bei der Rechnungsstellung musst du die Umsatzsteuer gesondert vom Nettobetrag ausweisen. Anschließend leitest du die gezahlte Umsatzsteuer im Rahmen der monatlichen oder vierteljährlichen Umsatzsteuervoranmeldung direkt an das Finanzamt weiter. Es ist wichtig zu wissen, dass die Umsatzsteuer ergebnisneutral ist und daher auch als durchlaufender Posten bezeichnet wird. Das bedeutet, dass sie dich als Freiberufler nicht belastet, sondern lediglich den Weg über dich zum Finanzamt nimmt.
Ein positiver Aspekt ist der Vorsteuerabzug: Wenn du als Freiberufler Umsatzsteuer für berufliche Zwecke an andere Unternehmen gezahlt hast, kannst du diese in voller Höhe vom Finanzamt zurückerstattet bekommen. Das mindert effektiv die Umsatzsteuerbelastung, die du selbst tragen musst.
Beachte die korrekte Ausweisung der Umsatzsteuer in deinen Rechnungen und die pünktliche Abführung an das Finanzamt, um eventuelle Unstimmigkeiten zu vermeiden.
Besteuerung von Kleinunternehmern
Als Freiberufler kannst du unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit werden, wenn dein Bruttoumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr nicht mehr als 22.000 € (Stand 2022) betragen hat und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 € nicht übersteigen wird. Dieser Steuervorteil wird als Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) bezeichnet.
Wenn du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst, darfst du in deinen Rechnungen keine Umsatzsteuer ausweisen und auch keine Umsatzsteuer von deinen Kunden einziehen. Stattdessen bist du verpflichtet, einen Hinweis über die Steuerbefreiung gemäß § 19 UStG in deinen Rechnungen anzugeben, damit deine Geschäftspartner darüber informiert sind.
Wichtig ist zu beachten , dass du als Kleinunternehmer vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen bist. Das bedeutet, dass du die Umsatzsteuer, die du für geschäftliche Zwecke an andere Unternehmen zahlst, nicht erstattet bekommst.
Im Zweifelsfall empfehlen wir dir , steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um die beste Wahl für deine Situation zu treffen.
Abschließend sei die Lohnsteuer zu erwähnen, denn solltest du als Freiberufler eigene Mitarbeiter beschäftigen, bist du dazu verpflichtet, die Lohnstuer (LSt) für deine Angestellten an das Finanzamt zu zahlen.
Alles aus einer Hand: Bei uns stehst du und deine Selbstständigkeit mit deinen Zielen und Wünschen im Mittelpunkt. Wir sind deine Vermögensberater und supporten dich in allen Bereichen rund um die Themen Unternehmensgründung, Finanzen, Versicherungen, Steuergestaltung, Investment uvm.
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